Bern, 20.09.2024 – Der Bundesrat will, dass das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bei einem Cybervorfall rascher und effizienter Unterstützung durch das Kommando Cyber der Armee erhalten kann. An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat er das VBS beauftragt, dafür die Schaffung von Rechtsgrundlagen zu prüfen. Dabei stützt er sich auf einen Bericht zu Subsidiarität und Cybersicherheit, den er in Erfüllung eines Postulates der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates erstellt hat. Der Bericht zeigt auf, wie das Subsidiaritätsprinzip funktioniert und wie die subsidiäre Unterstützung für das Bundesamt für Cybersicherheit durch das Kommando Cyber erleichtert werden kann. Dabei bleibt die Trennung zwischen zivilen und militärischen Interessen bestehen.
Der Bundesrat